Ausschreibung: Zwei Ateliers im Künstler*innenhaus Büchsenhausen 2025-30


Foto: Daniel Jarosch

Einreichfrist: Freitag, 29. November 2024, 12.00 Uhr MEZ

Die Künstler*innen Vereinigung Tirol schreibt zwei Ateliers im Künstler*innenhaus Büchsenhausen zur Bewerbung aus. Die Ateliers bieten in Tirol lebenden visuellen Künstler*innen Arbeitsraum in einer professionell interessanten Umgebung.

DAS KÜNSTLER*INNENHAUS

Das Künstler*innenhaus Büchsenhausen ist ein postgraduales Zentrum für künstlerische Produktion, Forschung und Diskussion im Bereich der visuellen Künste und der Kunsttheorie. Büchsenhausen bildet ein Forum für den direkten Austausch zwischen lokal und überregional tätigen Fachleuten sowie eine Schnittstelle zu unterschiedlichen Öffentlichkeiten vor Ort. Künstler*innenhaus Büchsenhausen ist eine Sektion der Künstler*innen Vereinigung Tirol.

Das Gebäude – der Osttrakt des Schlosses Büchsenhausen – beherbergt insgesamt zehn Ateliers sowie einen großen Projekt- und Präsentationsraum. Sechs Ateliers stehen in Tirol lebenden Künstler*innen zur Verfügung. Vier weitere Wohnstudios werden vom Fellowship-Programm für Kunst und Theorie benutzt. Der Projekt- und Präsentationsraum „Labor“ steht den Ateliernutzer*innen einmal im Jahr in der Fellowship-freien Zeit für die Präsentation der eigenen Arbeit kostenlos zur Verfügung.

ATELIERS
Die Ateliers sind ca. 50 m2 groß, verfügen über Zentralheizung, Fließwasser, eine gemeinsame WC-Anlage und Dusche. Alle Ateliers verfügen über einen Zugang zum Business-Breitbandinternet-Anschluss des Künstler*innenhauses (über Kabel und/oder WLAN).

VERGABEBEDINGUNGEN
Für die Ateliers können sich Künstler*innen bewerben, die ihren Arbeits- und Lebensschwerpunkt in Tirol haben. Die Bewerber*innen müssen auf dem Gebiet der visuellen Künste (Bildende Künste, Medienkunst, Architektur, Performance etc.) tätig sein oder sich in ihrer Arbeit in künstlerisch relevanter Weise mit diesem Gebiet beschäftigen.

Bewerben können sich Einzelpersonen und Gruppen. Die Räume können bei Bedarf von mehreren Künstler*innen gemeinsam genutzt werden.

Die Ateliers werden für maximal 5 Jahre vergeben. Die ausgeschriebenen Ateliers werden ab April 2025 frei. Eines der Ateliers kann vorzeitig, voraussichtlich bereits ab 1. Februar 2025, bezogen werden. Das Mietverhältnis wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen und in der Folge um jeweils ein Jahr verlängert. Die monatliche Miete beträgt am Beginn des Mietverhältnisses EUR 242,–. Es wird eine Kaution in der Höhe von EUR 726,– eingehoben. Das Atelier darf nicht Wohnzwecken dienen.

Die Entscheidung über die Vergabe trifft eine Jury bestehend aus Vertreter*innen des Vorstands der Künstler*innen Vereinigung Tirol und der Künstler*innenhausleitung.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
* Formloses Ansuchen
* Dokumentation der bisherigen Arbeit (z.B. Fotos, Portfolios, Websites, permanente Cloudlinks)
* Biografie: Ausbildung, Preise und Stipendien, Ausstellungsverzeichnis
* Motivationsschreiben, das Nutzungsabsichten und Erwartungen hinsichtlich des angestrebten Ateliers skizziert (maximal eine Seite)

BEWERBUNGEN
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit Betreff „Atelier 2025“ per Email an office[at]buchsenhausen.at.

BEWERBUNGSSCHLUSS
Freitag, 29. November 2024, 12.00 Uhr MEZ

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Büro in Büchsenhausen:
office[at]buchsenhausen.at, Tel.: +43 512 278627