Statuten

2011 wurde die Sektion Künstler:innenhaus Büchsenhausen gegründet. Die Mitglieder der Sektion, die nicht nur Künstler:innen sind, sondern ebenso aus der Theorie und Vermittlung kommen, verfolgen das Interesse, die Künstler:innen Vereinigung Tirol und insbesondere das Programm des Künstler:innenhaus Büchsenhausen aktiv zu fördern.

§17 der Statuten der Künstler:innen Vereinigung Tirol:

§17 Ausstellungslokale und Ateliers der Künstler:innen Vereinigung Tirol

Die Künstler:innen Vereinigung Tirol betreibt derzeit folgende Einrichtungen:
den Kunstpavillon, die Neue Galerie und das Künstler:innenhaus Büchsenhausen.

Das Künstler:innenhaus Büchsenhausen ist eine Sektion der Künstler:innen Vereinigung Tirol und als organisatorische Teileinheit des Vereins weitgehend selbständig.

Aus der Zusammensetzung der Künstler:innen Vereinigung Tirol aus Mitgliedern der verschiedensten künstlerischen Richtungen und Altersgruppen folgt, dass das Programm der Veranstaltungen bei Wahrung eines möglichst hohen Qualitätsanspruches dieser Vielfalt Rechnung zu tragen hat. Es obliegt dem Vorstand, der die Ausstellungstermine vergibt, für einen lebendigen Ablauf und eine in sich ausgewogene Abfolge von Ausstellungen zu sorgen.

Die Einzelheiten zum Betrieb der Ausstellungen bzw. der Organisation der einzelnen Veranstaltungen sind in der Geschäftsordnung der Künstler:innen Vereinigung Tirol näher geregelt.