Statuten
2011 wurde die Sektion Künstlerhaus Büchsenhausen gegründet. Die Mitglieder der Sektion, die nicht nur Künstler:innen sind, sondern ebenso aus der Theorie und Vermittlung kommen, verfolgen das Interesse, die Tiroler Künstler:innenschaft und insbesondere das Programm des Künstlerhauses Büchsenhausen aktiv zu fördern.
§17 der Statuten der Tiroler Künstler:innenschaft:
§17 Ausstellungslokale und Ateliers der Tiroler Künstler:innenschaft
Kunstpavillon – Neue Galerie – Künstlerhaus Büchsenhausen
Die Tiroler Künstler:innenschaft betreibt derzeit folgende Einrichtungen: den Kunstpavillon, die Neue Galerie und das Künstlerhaus Büchsenhausen.
Das Künstlerhaus Büchsenhausen ist eine Sektion der Tiroler Künstler:innenschaft und als organisatorische Teileinheit des Vereins weitgehend selbständig.
Aus der Zusammensetzung der Tiroler Künstler:innenschaft aus Mitgliedern der verschiedensten künstlerischen Richtungen und Altersgruppen folgt, dass das Programm der Veranstaltungen bei Wahrung eines möglichst hohen Qualitätsanspruches dieser Vielfalt Rechnung zu tragen hat. Es obliegt dem Vorstand, der die Ausstellungstermine vergibt, für einen lebendigen Ablauf und eine in sich ausgewogene Abfolge von Ausstellungen zu sorgen.
Die Einzelheiten zum Betrieb der Ausstellungen bzw. der Organisation der einzelnen Veranstaltungen sind in der Geschäftsordnung der Tiroler Künstler:innenschaft näher geregelt.