FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Fellowship-Programm für Kunst und Theorie, vor allem in Bezug auf eine Bewerbung dafür.

 

Gibt es einen besonderen thematischen Fokus?

Nein, auch wenn es rückblickend so wirken kann, gibt es keine thematische Ausrichtung der Ausschreibung. Wir erwarten, dass die Kandidat:innen Vorhaben einreichen, an denen sie sowieso gerne arbeiten würden. Manchmal führt der Jurierungsprozess jedoch dazu, dass sich ein bestimmtes Thema herauskristallisiert.

In der Ausschreibung steht „Ebenfalls verpflichtend ist die Einreichung eines Vorschlags für eine öffentliche Veranstaltungsreihe“. Was ist damit gemeint?

Das Künstler:innenhaus Büchsenhausen bietet ein öffentliches Veranstaltungsprogramm an, in dessen Rahmen die Fellows ihre laufende Arbeit bzw. weitere hierfür relevante Themen diskutieren und sie ihren Kolleg:innen sowie dem interessierten Publikum zugänglich machen. Im Rahmen ihrer Fellowship steht den Fellows ein Budget für die Einladung von Expert:innen zur Verfügung, mit denen sie sich im Kontext ihres Arbeitsvorhabens in Büchsenhausen austauschen können. Diese Expert:innen sollen sodann auch öffentliche Veranstaltungen abhalten. Diese können beispielsweise die Form eines Vortrags, eines kleinen Symposiums, eines Workshops, einer Filmvorführung, oder einer Diskussionsveranstaltung annehmen. Das Budget deckt die Honorare, die Reise- sowie Unterbringungskosten dieser Expert:innen. Veranstaltungen können auch ohne Gäst:innen von den Fellows selbst bestritten werden. Beispiele für Veranstaltungen finden sich auf der Homepage unter Fellows / Archiv.

Kann man sich zu zweit oder als Gruppe bewerben?

Ja, das ist möglich. Es gilt jedoch darauf hinzuweisen, dass das Programm für Einzelpersonen konzipiert wurde und daher in diesem Fall die Infrastruktur (Budget und Wohnmöglichkeit) geteilt werden muss. Die Höhe des Geldpreises und der zur Verfügung gestellten Mittel ändern sich daher nicht.

Kann man sich auch ohne abgeschlossenes Studium bewerben?

Grundsätzlich ja. Kandidat:innen ohne abgeschlossenes Studium sollten eine mehrjährige Tätigkeit als Künstler:innen oder Theoretiker:innen nachweisen können.

Reicht ein BA-Abschluss?

Unsere Erfahrung zeigt, dass Kandidat:innen mit BA-Abschluss in fast allen Fällen das Niveau der anderen Kandidat:innen nicht erreichen können. Man kann sich aber natürlich trotzdem bewerben: wie diejenigen ohne abgeschlossenes Studium sollten auch diese Kandidat:innen eine mehrjährige Tätigkeit als Künstler:innen oder Theoretiker:innen nachweisen können.

Kann ich mich bewerben, wenn ich vorhabe, während der Fellowship-Periode ein PhD-Studium / einen PhD in Practice zu machen?

Dies ist nicht ausgeschlossen, aber ebenso nicht ratsam. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein paralleles PhD-Programm zu zeitaufwändig ist und es dem:der Fellow nicht ermöglicht, von der Residency in sinvollem Ausmaß zu profitieren.

Gibt es eine Altersbegrenzung für das Fellowship-Programm?

Nein.

Gibt es eine zeitliche Beschränkung der im Portfolio präsentierten Arbeiten?

Nein.

Muss das Portfolio in Papierform, auf DVD oder digital sein?

Das künstlerische Portfolio kann entweder in Papierform, auf USB-Stick, DVD bzw. CD oder digital per Permalink eingereicht werden. Alle Formen werden gleichwertig behandelt.
ACHTUNG: Alle anderen Bewerbungsunterlagen müssen per Post zugesandt werden.

Kann man sich nur per Post bewerben?

Im Regelfall akzeptieren wir nur Bewerbungen per Post. Wenn dies aus besonderen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte in Ausnahmefällen an fellowship@buchsenhausen.at um das weitere Vorgehen abzuklären.

Was genau ist mit „9. Februar 2024 (Poststempel)“ bezüglich des Einsendeschlusses von Bewerbungen gemeint?

Das bedeutet, dass Ihre Postsendung spätestens am 9. Februar 2024 von Ihrer Postfiliale abgestempelt werden muss.

Wo finde ich das Online-Bewerbungsformular?

Der Link zum Online-Bewerbungsformular ist nur während der Bewerbungsfrist aktiv. Sie finden das Formular dann hier.

Warum habe ich keine Bestätigungs-E-Mail erhalten nachdem ich das Online-Bewerbungsformular ausgefüllt und abgeschickt habe?

Falls Sie keine Bestätigungs-E-Mail erhalten haben, überpüfen Sie bitte zuerst Ihren Junkmail-Ordner bzw. erkundigen Sie sich ob automatische Bestätigungsmails von Ihrem E-Mail-Server blockiert werden. Sollte nichts von dem zutreffen, kontaktieren Sie uns via E-Mail.

Werden Krankenversicherungskosten vom Künstler:innenhaus Büchsenhausen übernommen?

Nein. Für Krankenversicherungskosten müssen die Fellows immer selbst aufkommen.

Werden Reisekosten vom Künstler:innenhaus Büchsenhausen übernommen?

Zum Teil. Den Fellows steht ein kleines Reisebudget zur Verfügung, das ausschließlich für Reisen, die nachweislich im Zusammenhang mit dem eingereichten Arbeitsvorhaben stattfinden müssen. Andere Reisen wie etwa regelmäßige Heimfahrten können nicht übernommen werden. Ausnahmen müssen immer mit der Programmleitung besprochen werden.

Wer kann sich für ein Fellowship im Künstler:innenhaus Büchsenhausen bewerben?

Nachweislich hauptberuflich tätige bildende Künstler:innen, Medienkünstler:innen, Theoretiker:innen, Kritiker:innen und Kurator:innen aus der ganzen Welt können sich um ein Fellowship bewerben. Als Nachweise können der Studienabschluss eines einschlägigen Fachs und/oder andere relevante Dokumente dienen.

Ist es erlaubt, Haustiere mitzubringen?

Nein.